Jagd- oder Sportbögen sind im Sinne des Waffengesetzes keine Schusswaffen, da eine Schusswaffe nur eine solche ist, wenn durch sie ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Das ist beim Bogen natürlich nicht der Fall.
Aus diesem Grunde darf ein Bogen überallhin mitgeführt werden und mit ihm geschossen werden. Solange niemand gefährdet oder behindert wird, keine Sachbeschädigung (auch Bäume) erfolgt und Eigentumsrechte (Grundbesitz) beachtet werden, verbietet das Gesetz die Ausübung nicht.
Das hört sich eigentlich ja schon mal gut an.
Doch Vorsicht!
Geschieht ein Unfall, kann einem dies, je nach den Umständen, als fahrlässig oder grob fahrlässig ausgelegt werden.
Um dem zu entgehen, gibt es Vereine die Schießplätze errichtet haben.
Auf ihnen kann man ruhigen Gewissens seinen Sport ausüben, denn dort sind die Sicherheitsvorkehrungen gegeben.
Man sollte sich jedoch auf jedenfall informieren, ob Versicherungsschutz über den Verein oder Verband besteht, oder privat eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Je nach Vertrag deckt eine Haftpflichtversicherung diesen Bereich mit ab. Dies ist allerdings von Versicherung zu Versicherung verschieden. Deswegen empfiehlt es sich, eine schriftliche Deckungszusage für Bogensportunfälle bei seiner Versicherung einzuholen.